PraxisMeine Tätigkeit als Heilbehandlerin fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz. Ich aktiviere lediglich die Selbstheilungskräfte des Körpers und feinstofflichen Ebenen.
Auch Reiki fällt unter die geistigen Heilweisen.
Ich ersetze keine ärztliche Tätigkeit und gebe somit keine Diagnosen oder Heilversprechen. Meine ArbeitsweiseWährend der Sitzung befinde ich mich meist an Ihren Füßen. |
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Entscheidung des Bundes-verfassungsgerichtes vom 2.3.2004, A21 B v R 784/03, in der dies konkret zum geistigen Heilen aufgeführt ist.
Ich bin im Kontakt zu Ihrem Energiefeld und höheren Bewusstseinsebenen und lasse mich als reiner Kanal von der geistigen Welt führen.